Financial Planning
Financial Planning ermöglicht es Mandant*innen, fundierte Entscheidungen zu treffen, welche potenziellen Risiken abzusichern sind und mit welchen Vermögensanlagen ihre finanziellen Ziele und Wünsche am besten realisiert werden können.
Financial Planning ist nicht nur ein Modewort, welches einer „normalen“ Geldanlage- oder Versicherungsberatung einen schönen Mantel überwirft. Eine allgemein anerkannte Definition gibt es wohl nicht, Financial Planning beschreibt aber einen systematischen Analyse- und Planungsprozess. Dieser umfasst die finanziellen und wirtschaftlichen Wünsche und Ziele der Mandant*innen, deren Einkommen und Ausgaben, Geldanlagen, Darlehen und Versicherungen. Und da jedes menschliche Leben in einen rechtlichen Regelungsrahmen eingebettet ist, gehören hierzu auch sozial-, steuer-, familien- und sonstige rechtliche Begebenheiten. Bei der Analyse des finanziellen Status Quo wird geprüft, inwieweit dieser auf die Ziele und Wünsche ausgerichtet ist. Schließlich wird ein detaillierter Plan zur deren Realisierung erarbeitet. Die gesamte Arbeit zielt darauf ab, dass Mandant*innen ganz bewusst informierte Entscheidungen treffen können.
Wie all das in der Praxis in etwa aussehen könnte und welche rechtlichen Regelungen zu beachten sind, soll anhand der Ausführungen zu den folgenden Themen aufgezeigt werden.
Krankheit, Berufsunfähigkeit und Haftung
Da der Vermögensaufbau zur Altersvorsorge oder eine Immobilienfinanzierung über einen langen Zeitraum von ca. 30 Jahren erfolgt und jeder Mensch innerhalb dieses Zeitraums existentiellen Risiken wie Krankheit und Berufsunfähigkeit unterliegt, ist bei der Finanzplanung eine konsequente Absicherung dieser Risiken unerlässlich.
Zunächst ist auf die gesetzliche oder private Krankenversicherung abzustellen. Diese übernimmt die im Zweifel hohen Behandlungs- und Heilkosten, die den Vermögenaufbau ansonsten zunichte machen könnten. Ein krankheitsbedingter Einkommensausfall ist hierdurch aber nicht abgedeckt, hierfür wäre eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen (Sozial- & Versicherungsrecht).
Noch wichtiger, da schadensträchtiger, ist die Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit. Eine gesetzliche Absicherung hierfür gibt es weder für Arbeitnehmer*innen, Angestellte und Selbständige und für Beamtinnen und Beamte nur als Dienstunfähigkeitsversorgung (Sozial- & BeamtVG). Für Freiberufler bieten die berufsständischen Versorgungswerke unter sehr strengen Voraussetzungen eine sog. Berufsunfähigkeitsrente (Satzungsrecht). Deshalb ist der Abschluss einer privaten Versicherung, die auch bei einem Grad der 50 %igen Berufsunfähigkeit leistet, sinnvoll. Nur so kann ein (teilweiser) Einkommensverlust wirksam verhindert und der langfristige Vermögensaufbau gesichert werden (Vers.-bedingungen & Versicherungsrecht). Einschränkend muss aber darauf hingewiesen werden, dass bei Vorerkrankungen eine Versicherbarkeit nicht immer gegeben ist. Deshalb sollten solche biometrischen Risiken, wenn möglich, in jungen Jahren abgesichert werden.
§ 823 BGB (Zivilrecht) postuliert eine unbegrenzte Einstandspflicht für verursachte Schäden. Eine private Haftpflichtversicherung ist deshalb ein Muss, zumal diese für wenig Geld zu haben ist. Dabei geht es nicht um Bagatellschäden, die man noch selbst begleichen könnte. Fährt man aber mit dem Fahrrad ein bisschen zu schnell „um die Ecke“ und verletzt dabei eine Person mit einem Jahreseinkommen von 300.000 €, die danach berufsunfähig und pflegebedürftig ist, so kann der Schaden durchaus im zweistelligen Millionenbereich liegen.
Sind im Fall des Falles Hinterbliebene zu versorgen, so ist der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung ratsam. Wie diese genau ausgestaltet werden soll, ist immer vom Einzelfall abhängig und hängt bspw. davon ab, ob gesetzliche Ansprüche auf Zahlung von Hinterbliebenenrenten gegeben sind (BeamVG, Sozial-, Satzungs- & Familienrecht). Ein typischer Fehler ist jedoch, lediglich den/die Hauptverdiener(in) einer Familie abzusichern. Diese(r) kann vielleicht nur deshalb arbeiten und Geld verdienen, weil der andere Ehegatte ihm/ihr „den Rücken frei hält“ und die Kinder großzieht? Auch die Kosten für diese Arbeit müssten im Zweifel kompensiert werden können.
Kurz-, mittel- und langfristige Ziele
Sind alle Fragen zu existentiell wesentlichen Absicherungen geklärt, so sollen die finanziellen Wünsche und Ziele der Mandant*innen im Vordergrund rücken. Diese können bspw. der Erwerb einer eigen- oder fremdgenutzten Immobilie, die Finanzierung der Ausbildung der Kinder und der Vermögensaufbau für die Altersvorsorge etc. sein. Auch wenn es etwas komisch klingt, es hat sich bewährt, diese Ziele mit verschiedenen Anlagehorizonten in verschiedene „Töpfe“ zu unterteilen.
Da wäre zunächst der Liquiditätstopf. Ein extrem wichtiges Ziel ist die jederzeitige Beibehaltung der erforderlichen Liquidität sein. Das klingt nach einer Binsenwahrheit und ist es auch, sie wird aber dennoch oftmals nicht beachtet. Gelder, die in naher Zukunft (wahrscheinlich) benötigt werden, dienen nicht der Geldanlage. Für einen kurzfristig überschaubaren Gewinn geht man keine, auch keine geringen Risiken ein. Diese Gelder verwahrt am besten auf dem Girokonto, wo sie täglich zu Verfügung stehen, wann auch immer. Dann kann man nicht Gefahr laufen, eine Geldanlage zu einem ungünstigen Zeitpunkt auflösen und eventuelle Kursverluste realisieren zu müssen.
Andere Ziele, z. B. der Aufbau von Eigenkapital zum Erwerb einer Immobilie oder zur Ausbildungsfinanzierung, werden anderen Töpfen zugeordnet, jeweils unterlegt mit der geplanten Anlagedauer und mit entsprechenden Geldanlagen wie z. B. Investmentfonds „bestückt“. Dies hat zwei große Vorteile. Zum einen können die Geldanlagen von ihrer Art her (Tagesgelder, Investmentfonds, Versicherungen) passgenau den Zielen zugeordnet werden, zum anderen sind diese Geldanlagen für Mandant*innen nicht nur graue Theorie, sondern nachvollziehbar und sinnstiftend.
Altersvorsorge
Das traditionelle Rentensystem der Deutschen Rentenversicherung wird finanziert durch die heute arbeitende Bevölkerung, deren Beiträge eins zu eins an die heutigen Rentner als Rente ausgezahlt werden (Sozialrecht, Umlageverfahren zzgl. Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt). Der Vorteil dieses Systems ist, dass die Beiträge nicht an den internationalen Kapitalmärkten investiert werden und deshalb auch keine Kapitalmarktrisiken ausgesetzt sind. Der Nachteil wiederum ist, dass die Beiträge eben nicht an den internationalen Kapitalmärkten investiert werden und deshalb dessen Chance nicht genutzt werden können. Zudem kann dieses System nur dann gerecht sein, wenn die heutigen Beitragszahler eines Tages als Leistungsempfänger ebenfalls von den künftigen Beitragszahlern finanziert werden. Für Beamte gilt in etwa das gleiche, ihre Pensionen sind jedoch steuerfinanziert. Aber auch hier spielt der Kapitalmarkt für die Höhe der Pensionen keine Rolle (BeamtVG). Berufsständische Versorgungswerke legen hingegen die Beiträge Ihrer Mitglieder an den (internationalen) Kapitalmärkten an, gem. den Vorschriften ihrer jeweiligen Satzungen und § 215 VAG in Verbindung mit den Anlageverordnungen und den Richtlinien der Versicherungsaufsichtsbehörde. Das bedeutet bspw., dass die Aktienquote relativ gering ist (im Durchschnitt ca. 30 %). Betrachtet man die private Altersvorsorge jedoch als Einheit, in diesem Fall bestehend aus den Versorgungsansprüchen gegenüber dem Versorgungswerk und den privaten Verträgen, dann könnte man hieraus einige Handlungsempfehlungen herleiten. Zum einen spart man über das Versorgungswerk in eine eher konservative Geldanlage an, die Grundlage einer lebenslangen Rentenzahlung ist und keine flexiblen Kapitalentnahmen kennt. Dann ergibt es zum anderen Sinn, z. B. die Aktienquote in den privaten Altersvorsorgeverträgen höher anzusetzen (im Mittel käme man auf eine Aktienquote von max. 60 %) und zudem Verträge zu wählen, die eine lebenslange Rente und / oder flexible Entnahmen ermöglich. Gleiches gilt für Bezieher einer DRV-Rente oder Beamtenpension, auch wenn die Entscheidung in jedem Einzelfall anders ausfallen kann. Nutzt man hier die Möglichkeiten, die das AltEinkG eröffnet, so können eventuelle staatliche Zulagen oder Steuervorteile wahrgenommen werden (Steuerrecht).
Sachversicherungen
Und schließlich gehört zu einer individuellen Planung auch die Absicherung des Vermögens der Mandant*innen, damit den langfristigen Vermögensaufbau nichts gefährden kann. Das wären z. B. leistungsstarke Kfz-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen.