Investieren nach ESG-Kriterien – verschiedene Artikel und verschiedene Fonds?
Die Entwicklung zur Neuordnung unseres Wirtschaftssystems im Sinne der Nachhaltigkeit ist zwingend und nicht mehr aufzuhalten.
Geldanlage ist seit jeher ein komplexes Thema, mit der Verfolgung eher „investmentferner“ Entwicklungsziele schlägt man nun noch ein weiteres Kapitel der Komplexität auf. Investitionen sollen vorrangig in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen erfolgen, damit die 17 Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (sustainable development goals – SDGs) bis zum Jahr 2030 erreicht werden können. Diese sind:
Die SDGs lassen sich in die 3 Hauptkategorien ESG (enviromental, social und governance) einordnen. Da wären zum einen
(enviromental) ökologische Wirtschaftstätigkeiten: diese tragen zur Erreichung eines Umweltzieles bei, bspw. durch die nachhaltigen Nutzung von (erneuerbarer) Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, Reduktion der Abfallerzeugung oder Treibhausemissionen etc.;
zum anderen
(social) soziale Wirtschaftstätigkeiten: diese verwirklichen ein soziales Ziel, bspw. durch die Bekämpfung von (Geschlechter-)Ungleichheit oder die Förderung der Chancengleichheit bei Bildung oder gesellschaftlicher Teilhabe;
und schließlich
(governance) gute Unternehmensführung: diese bedingt bspw. Investitionen in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich und sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, solide Managementstrukturen und faire sowie gleiche Vergütung von Arbeitnehmer*innen etc.;
Die Finanzwirtschaft ist nun gehalten, ihre angebotenen Investmentfonds anhand dieser ESG-Kriterien zu klassifizieren, je nach dem, in welchem Maße sie die Anlageentscheidungen beeinflussen oder nicht. Seit einiger Zeit gibt es nun die „normalen“ sowie die „hell-„ oder „dunkelgrünen“ Investmentfonds.
Bei Artikel 6-Fonds werden Nachhaltigkeitskriterien nicht konkret berücksichtigt, aber auch nicht ausgeschlossen. Momentan sind derzeit ca. 60 – 70 % aller Investmentfonds noch Artikel 6-Fonds. Artikel 8-Fonds hingegen (ca. 20 % aller Fonds) berücksichtigen – unter anderem – ESG-Kriterien bei ihren Investitionsentscheidungen. Nur Artikel 9-Fonds streben die Realisierung der SDGs ausdrücklich an und erheben sie zur Grundlage aller Anlageentscheidungen.
Die Entwicklung zur Neuordnung unseres Wirtschaftssystems im Sinne der Nachhaltigkeit ist ohnehin zwingend und nicht mehr aufzuhalten. Und insofern darf man davon ausgehen, dass innerhalb recht kurzer Zeit alle angebotenen Investmentfonds Artikel 8- oder gar Artikel 9-Fonds sein werden.